Der Digitalpakt 2.0 stellt erneut Milliarden für die Digitalisierung von Schulen bereit. So planen Schulleitungen die Beantragung und setzen die Mittel nachhaltig ein.

Der Digitalpakt Schule hat die Ausstattung deutscher Schulen in den vergangenen Jahren spürbar verändert – von der WLAN-Infrastruktur über interaktive Tafeln bis zum digitalen Endgerät im Klassenzimmer. Mit dem Digitalpakt 2.0 steht nun die Fortsetzung an, und für Schulleitungen stellt sich erneut die zentrale Frage: Wie holen Sie das Beste aus den verfügbaren Fördermitteln heraus, ohne sich in Antragsformularen und Verwendungsnachweisen zu verlieren?
Der Digitalpakt 2.0 setzt die Bundesförderung für die Digitalisierung an Schulen fort. Nach den bislang veröffentlichten Eckpunkten stellt der Bund rund fünf Milliarden Euro bereit, die Länder kofinanzieren hälftig – das Gesamtvolumen liegt damit bei etwa zehn Milliarden Euro über eine Laufzeit von 2025 bis 2030. Schulleitungen beantragen die Mittel in der Regel über ihren Schulträger.
Der Digitalpakt Schule ist eine gemeinsame Förderung von Bund und Ländern. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen aufzubauen und dauerhaft zu betreiben. Der erste Digitalpakt lief von 2019 bis 2024 und umfasste mit den pandemiebedingten Zusatzvereinbarungen für Endgeräte und Administration insgesamt rund 6,5 Milliarden Euro.
Der erste Digitalpakt hatte vor allem die Grundausstattung im Blick: Netzwerke, Präsentationstechnik, Geräte. Der Digitalpakt 2.0 verschiebt den Schwerpunkt spürbar in Richtung Nachhaltigkeit und Betrieb. Die Förderung soll nicht mehr nur einmalig Hardware finanzieren, sondern den laufenden Betrieb absichern.
Im Zentrum stehen nach den Eckpunkten mehrere Handlungsfelder:
Die konkreten Beträge pro Schule ergeben sich nicht direkt aus dem Bundesprogramm, sondern aus den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes. Bund und Länder teilen sich die Finanzierung, und jedes Land verteilt seinen Anteil nach eigenen Kriterien – häufig anhand der Schülerzahl oder eines Sockelbetrags je Standort.
Prüfen Sie deshalb frühzeitig die aktuelle Richtlinie Ihres Landes, statt sich auf bundesweite Durchschnittswerte zu verlassen. Die Höhe, die Antragsfristen und die zuwendungsfähigen Ausgaben unterscheiden sich von Land zu Land erheblich.
Antragsteller ist in fast allen Fällen der Schulträger – also die Kommune, der Landkreis oder bei Ersatzschulen der freie beziehungsweise private Träger. Die Schule selbst ist selten direkt antragsberechtigt, liefert aber die inhaltliche Grundlage. Genau hier liegt die Schlüsselrolle der Schulleitung.
Damit ein Antrag Erfolg hat, greifen mehrere Schritte ineinander. In der Praxis hat sich diese Reihenfolge bewährt:
Ein verbreiteter Stolperstein: Schulen beginnen mit der Beschaffung, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt. Ausgaben vor Bewilligung sind in der Regel nicht zuwendungsfähig – ein Fehler, der schnell fünfstellige Beträge kostet.
Ohne Medienentwicklungsplan kein Geld – dieser Grundsatz gilt in den meisten Ländern weiter. Der Plan verbindet Pädagogik, Technik und Betrieb zu einem schlüssigen Konzept und zeigt, dass die Anschaffungen einem didaktischen Ziel dienen und nicht dem Selbstzweck.
Ein tragfähiger Medienentwicklungsplan beschreibt konkret:
Wer diesen Plan sorgfältig aufsetzt, erleichtert nicht nur den Antrag, sondern auch spätere Entscheidungen zur Digitalisierung im Bildungswesen.
Die Bewilligung ist nicht das Ende, sondern der Anfang. Entscheidend ist, dass die Mittel Wirkung entfalten, die über die Förderperiode hinausreicht. Hier trennt sich solide Planung vom teuren Aktionismus.
Geräte veralten, Lizenzen laufen aus, Netzwerke müssen gewartet werden. Rechnen Sie deshalb von Anfang an mit den Folgekosten. Eine sinnvolle Faustregel: Planen Sie nicht nur die Anschaffung, sondern den gesamten Lebenszyklus einer Investition über vier bis fünf Jahre.
Besonders lohnend ist der Blick auf Software, die den Verwaltungsalltag dauerhaft entlastet. Eine zentrale Plattform für die Schulverwaltung am Gymnasium oder an anderen Schulformen bindet Ausgaben nicht in schnell veralternde Hardware, sondern in Prozesse, die jeden Tag Arbeitszeit sparen.
Einer der größten Fehler der ersten Förderphase war, dass die Technik zwar da war, aber niemand sie betreute. Der Digitalpakt 2.0 nimmt die Administration ausdrücklich in den Blick. Nutzen Sie diesen Spielraum und klären Sie früh, wer die Systeme pflegt.
Binden Sie außerdem den Datenschutz von Beginn an ein. Gerade bei Lern- und Verwaltungsplattformen ist die datenschutzkonforme Ausgestaltung Pflicht – welche Anforderungen konkret gelten, lesen Sie in unserem Beitrag dazu, was beim Datenschutz an Bildungseinrichtungen wirklich zählt.
Auch bewilligte Projekte scheitern, wenn Formalien übersehen werden. Diese Fehler treten besonders oft auf:
Wer diese Punkte von Anfang an im Blick behält, vermeidet Rückforderungen und spart sich viel Nacharbeit.
Der Digitalpakt schafft die Voraussetzung – die eigentliche Entlastung entsteht erst durch gelebte digitale Prozesse. Wenn Endgeräte und Netzwerke stehen, lohnt der nächste Schritt: die Verwaltung selbst zu digitalisieren, von der Schülerakte bis zur Statistik.
Eine durchgängige Lösung führt Stammdaten, Kommunikation und Dokumentation an einem Ort zusammen. Die digitale Akte ersetzt Papierberge, und belastbare Kennzahlen zur Statistik und Schulentwicklung machen den Nutzen der Investition messbar – auch gegenüber dem Träger und der Bewilligungsstelle.
So wird aus einmaliger Förderung ein dauerhafter Gewinn: weniger Verwaltungsaufwand, mehr Zeit für Pädagogik und eine Infrastruktur, die auch nach dem Ende der Förderperiode trägt. Wer den Digitalpakt 2.0 mit diesem Ziel vor Augen plant, investiert nicht in Technik von der Stange, sondern in tragfähige Strukturen.
Titelbild: Jakub Zerdzicki / Pexels